Beiträge getagged mit Wohnung

Du und deine Wohnung, DDR 1979, Ratgeber: Malern, Vorrichten, Bauen,…

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Bald geht es los! Nächste Woche meine neue Wohnung in Radebeul vorrichten! :) wer hilft mir mit? Zeige mich erkenntlich :)

Bald geht es los! Nächste Woche meine neue Wohnung in Radebeul vorrichten! :) wer hilft mir mit? Zeige mich erkenntlich :)von _eugeal_ (Tom K)

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Q&A: Wohnung und Kaution vom Amt genehmigt, Verzögerung bei der Auszahlung?

Frage von blacksonja72: Wohnung und Kaution vom Amt genehmigt, Verzögerung bei der Auszahlung?
Eine junge Familie hat Probleme. sie möchte ihre neue Wohnung vorrichten und die Kaution wird ihnen ohne Grund einfach nicht überwiesen. Die Bearbeiterin gibt an, einmal die Bearbeitung vergessen zu haben und ein anderes Mal noch nicht dazu gekommen zu sein. Mir ist es auch so ergangen das alles genehmigt war, doch man hatte aus versehen die Kaution vergessen zu genehmigen, dann war sie genehmigt und es dauerte bis sie überwiesen war. Ich konnte daher erst einen halben Monat später einziehen obwohl mein Mietvertrag schon lange zählte. Wie kann sich die junge Familie gegen eine solche Schikane wehren? Ist es üblich das Ämter solche Schikanen gern anwenden?

Beste Antwort:

Answer by blasius95
es ist keine seltenheit , die menschen im amt sind nicht überbelastet sondern nach einem bericht

von ” spiegel ” unfähig ( zu 70 % ) ihr amt auszuführen .

nicht anschreiben oder anrufen , selbst immer wieder vorsprechen , oder einen vorgesetzten verlangen ,

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Muss ich nach dem Auszug aus meiner Wohnung, in der ich seit 1996 wohne Vorrichten u. Einbaut.v.Vormiet. entf.?

Frage von Mr.T.T.: Muss ich nach dem Auszug aus meiner Wohnung, in der ich seit 1996 wohne Vorrichten u. Einbaut.v.Vormiet. entf.?
Ich wohne seit 1996 in einer Neubauwohnung im Osten (Chemnitz) der Republik und ziehe demnächst aus. Vom Vormieter hatte ich nachdem ich die Wohnung unsaniert übernommen habe auch diverse Holzeinbauten wie Wandverkleidungen und eine angedeutete Wand mit Durchgang für die Küche (Kochnische) übernommen. In der ehem. DDR kennt man den Wohnungstyp als IW73. Des Weiteren waren fast alle Decken (bis auf 2 Räume) mit Polystyrol-Platten beklebt. Ich wohne im 6. OG, da macht das ja Sinn. Ich habe einen Mietvertrag von 1996 und nachdem meine Wohnungsbaugenossenschaft die Häuser verkauft hat, bekam ich nur ein Mietanpassungsschreiben von der neuen Verwaltung, weil teilsaniert wurde. Danach wechselte noch 2-3 Mal inkl. Insolvenzverwalter der Vermieter und die Verwaltung. Jetzt sind wir bei irgend welchen Israelis. ELAD ist der Name der FA. Kann nun der Vermieter verlangen das ich die übernommenen Einbauten entferne und vorrichte oder brauche ich nur die Wohnung leerräumen inkl. Teppich (Auslegeware) . Meine kleinen Malerarbeiten die alle 3-4 bzw. 5 Jahre ausgeführt werden sollen habe ich so im Großen und Ganzen gemacht. Danke schon mal vorab.
mittlerweile habe ich auch noch ein bissel gegoogelt und herausgefunden, da ich starre Fristen habe , was die Schönheitsreparaturen betrifft und ich daher keine Renovierung machen muss.

Mir geht es jetzt HAUPTSÄCHLICH noch um die Deckenplatten und die Holzverkleidungen (Flur und Essecke im WoZi) . Denn dies alles wurde vom Vormieter eingebaut und ohne schriftl. Niederlegung übernommen. Hinter den Holzverkleidungen ist z.T. keine Tapete wie ich gesehen habe), Was besagt das Gewohnheitsrecht denn in meinem Fall.?

Beste Antwort:

Answer by Helmut Markus Dr. Windows
Nein, alles so lassen wie übernommen, Besenrein und leichte Malerarbeiten, wenn nötig und das war es.
Nicht ins Boxhorn jagen lassen.
Alles Gute
SLW

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